Take 5 For Safety

Arbeitsschutz:

1. Identifizieren UND Kontrollieren von Gefahren vor Arbeitsbeginn:

  • Stopp, Schau, umreiße die Aufgabe
  • Durchdenke die Aufgabe, habe einen Plan
  • Identifiziere und beurteile die Gefahren, die existieren oder bei der Arbeit
  • entstehen können und bewerte deren Risikostufe
  • Kontrolliere die Risiken und kommuniziere sie
  • Führe Arbeiten nur bei geringster Gefahr aus und achte auf Veränderungen der Situation

 

2.Elektrik:

  • Freischalten
  • Gegen Wiedereinschalten sichern
  • Spannungsfreiheit feststellen
  • Erden und Kurzschließen
  • Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

 

3. Gefahrenanalyse I:
Vorausschauende (prospektive) Analyse

  • Begehung (rechtzeitige Erkennung von Gesundheits- und Unfallgefährdungen)
  • Objektorientierte Gefährdungsermittlung (Gefährdungen können vor Inbetriebnahme erkannt werden)
  • Arbeitsablauforientierte Gefährdungsermittlung (umfassender Gefährdungsüberblick für beobachtete Tätigkeiten)
  • Er Vertiefende spezielle Gefährdungsermittlung (liefern detaillierte Ergebnisse zu einem Gefährdungsfaktor)
  • Rückschauende (retrospektive) Analyse (=> hier werden Gefährdungen durch Auswahl von Unfällen und arbeitsbedingungen erkrankungen ermittelt.)

 

4. Gefahrenanalyse II:
Zur Ermittlung von Gefahren kann nach folgenden fünf Schritten vorgegangen werden:

  • Ermittlung der Gefährdungsfaktoren
  • Ermittlung der Quelle(n) der gefundenen Gefährdungsfaktoren
  • Suche nach den Gefahrbringenden Bedingungen und deren Zustandekommen
  • Klären, ob besondere Leistungsvoraussetzungen bei den Beschäftigten bestehen
  • Feststellen und Beschreiben der konkreten Gefährdung

 

5. Beurteilung der Arbeitsbedingungen:
Folgende Aufgaben unterliegen dem Arbeitgeber und den Führungskräften:

  • Beurteilen der Arbetsbedingungen betrieblichnorganisieren
  • Arbeitsbedingungen systematisch beurteilen und kennen
  • Erforderliche Maßnahmen festlegen Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (räumliche Trennung am Menschen)
  • Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
  • Kontinuierliche Verbesseerung anstreben

 

6. Arbeitsplatzbezogene organisatorische Regelungen vor Arbeitsbeginn:
Grundlegende organisatorische Abläufe vor Arbeitsbeginn:

  • Arbeitsplatzbezogene Unterweisung
  • Arbeitsplatzbezogene Betriebsanaweisung
  • Koordinieren von Arbeiten
  • Benutzung persönlicher Schutzausrüstung
  • Allgemeine Kommunikation

 

7. Vorbeugende Handlungsmöglichkeiten:
Bei der Suche nach ersten Handlungsmöglichkeiten sollte die Frage nach einer späteren Realisierbarkeit keine Rolle spielen. Es kann folgendermaßen vorgegangen werden:

  • Erste-Hilfe-Systeme
  • Gefahrenquellen vermeiden/beseitigen/reduzieren; Eigenschaften der Quelle verändern
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen (räumliche Trennung an der Quelle)

=> Organisatorische Maßnahmen (räumliche/zeitliche Trennung von Faktoren und Mensch)

  • Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (räumliche Trennung am Menschen)
  • Verhaltensbezogene Maßnahmen

 

8. Organisatorische Regelungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz:
Grundlegende organisatorische Faktoren für die Gefährdungsbeurteilung:

  • Erste-Hilfe-Systeme
  • Alarm- und Rettungsmaßnahmen
  • Arbeitsschutzorganisation
  • Prüfpflichten von Arbeitsmitteln
  • Prüfpflichten von Beschäftigungsbeschränkungen

 

9. PSA:

  • Sicherheitshelm
  • Augen-, Atem- und Gehörschutz
  • Schutzkleidung (ggf. antistatisch)
  • Handschuhe (ggf. antistatisch)
  • Sicherheitsschuhe (ggf. antistatisch)

 

Explosionsschutz:

1. Explosionsschutz:

  • Arbeite vorausschauend und bedacht
  • Vermeide ein explosionsfähiges Gemisch
  • Vermeide Zündquellen, mechanisch, elektrisch, heiße Oberflächen
  • Verwende die richtige PSA
  • Verwende die richtigen Arbeitsmittel (z.B. Ex-Staubsauger, zusätzliche Lüftung)

 

2. Fragen zur Abschätzung einer sich bildenden g.e.A / g.e.G:

  • Kann im Bereich der zu beurteilenden Anlage oder im Inneren von Apparaturen explosionsfähige Atmosphäre auftreten? (beachte Temperatur- und Druckverhältnisse)
  • Welche Menge explosionsfähiger Atmosphäre kann auf Grund der Stoffe, der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse vorhanden sein oder entstehen und wo kann sie auftreten? (beachte Quellen, Undichtigkeiten und räumliche Verhältnisse)
  • Sind die zu erwartenden Mengen explosionsfähiger Atmosphäre auf Grund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse gefahrdrohend? (10L zusammenhängende explosionsfähige Atmosphäre oder 1/10000 des Raumvolumens)
  • Kann die Bildung einer explosionsfähiger Atmosphäre durch Schutzmaßnahmen (passiver technischer Maßnahmen, organisatorischer Maßnahmen, oder natürlicher Lüftung) verhindert werden?
  • Werden die getroffenen Schutzmaßnahmen überwacht?

 

3. Sicherheitstechnische Kenngrößen - Vorbeugender Explosionsschutz für Flüssigkeiten:

  • Flammpunkt / Verdunstung
  • Explosionsgrenzen (UEG / OEG)
  • Sauerstoffgrenzkonzentration
  • Explosionsgruppe / Grenzspaltweite
  • Mindestzündtemperatur, -energie und -ladung

 

4. Sicherheitstechnische Kenngrößen - Vorbeugender Explosionsschutz für Stäube:

  • Korn/Partikelgröße / Medianwert / Staubungsverhalten
  • Explosionsgrenzen (UEG / OEG)
  • Sauerstoffgrenze
  • Mindestzündtemperatur einer Staubschicht (Glimmtemperatur) / Staubwolke
  • Brandverhalten / Schwelpunkt

 

5. Sicherheitstechnische Kenngrößen - Konstruktiver Explosionsschutz für Flüssigkeiten:

  • Untere Explosionsgrenze
  • Maximaler Explosionsdruck
  • Maximale zeitlicher Druckanstieg
  • Explosionsgruppe / Grenzspaltweite
  • Mindestzündtemperatur / Mindestzündenergie / Mindestzündladung

 

6. Sicherheitstechnische Kenngrößen - Konstruktiver Explosionsschutz für Stäube:

  • Maximaler Explosionsdruck
  • Maximale zeitlicher Druckanstieg
  • Zündtemperatur für Staubschicht und Staubwolke / Mindestzündenergie
  • Brennklasse
  • Staubungsverhalten

 

7.Lüftung:

  • Gase leichter/schwerer als Luft beachten
  • Querströmung
  • Objektabsaugung der technische Lüftung vorziehen
  • technische Lüftung der natürliche Lüftung vorziehen
  • Strömung überwachen

 

8. Zündquellen - Häufigste:
Wirksame Zündquellen müssen dort vermieden werden, wo explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist oder auftreten kann, d. h. in explosionsgefährdeten Bereichen, die in Zonen eingeteilt werden.

  • Heiße Oberflächen,
  • Flammen und heiße Gase,
  • Mechanisch erzeugte Funken,
  • Elektrische Anlagen,
  • Statische Elektrizität

Zur Beurteilung der möglichen Zündquellen ist zu berücksichtigen…

  1. Welche der möglichen Zündquellen können auftreten?
  2. Welche der als relevant ermittelten Zündquellen sind fähig, dass zu erwartende gefährliche explosionsfähige Gemisch zu zünden?
  3. Mit welcher Wahrscheinlichkeit können diese Zündquellen wirksam werden?
  4. a) betriebsmäßig vorhanden (Normalbetrieb),
  5. b) im vorhersehbaren Fehlerfall oder bei gelegentlichen Betriebsstörungen vorhanden,
  6. c) im seltenen Fehlerfall oder bei seltener Betriebsstörung vorhanden.

Die Fähigkeit von Zündquellen wirksam zu werden, hängt unter anderem von der Energie der Zündquelle und von den Eigenschaften des explosionsfähigen Gemisches ab.

Lässt sich die Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens einer Zündquelle nicht abschätzen, ist die Zündquelle als dauernd wirksam zu betrachten.

 

9. Berücksichtigung der Zünd- und Explosionsgefahren durch Geräte, Schutzsysteme und Komponenten:

  • Wechselwirkung zwischen den Geräten, Schutzsystemen und Komponenten mit den gehandhabten Stoffen (60% Wasserstoffperoxid)
  • ablaufenden Verarbeitungsprozesse (z.B. adiabatische Kompression) (gegen geschlossenes Ventil / Aufschaukelnder Prozess führte zur Denotation)
  • Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Vorgängen in den verschiedenen Teilen der Geräte, Schutzsysteme und Komponenten (z.B. aufgeladenes Produkt wird abgefüllt)
  • Umgebung der Geräte, Schutzsysteme und Komponenten und mögliche Wechselwirkungen mit benachbarten Prozessen (z.B. angezogene Dichtung und Kettenzug)
  • Umgebung der Geräte, Schutzsysteme und Komponenten und mögliche Wechselwirkungen mit der Umwelt (z.B. Aufladung von außen)

 

10. Technische und organisatorische Maßnahmen sind zu beachten, wie:

  • Inertisierung
  • Abluftleitungen, die zuvor geöffnet werden müssen
  • Absperrventil das geschlossen werden soll
  • Tragen von ableitfähigen Schuhen, Handschuhen und geeignete Hilfsmittel (ableitfähig)
  • Sicherheitsinstruktion vor Arbeitsbeginn (auch wenn nur aushilfsweise Beschäftigte)

 

Elektrostatik:

1. Elektrostatik - Aufladung:
Elektrostatische Aufladung geschieht durch:

  • Schütten/Strömen/Fließen
  • Laufen
  • Rollen
  • Sprühen
  • Verwirbeln

 

2. Elektrostatik - Entladungsarten:

  • Koronaentladung
  • Büschelentladung
  • Schüttkegelentladung
  • Funkenentladung
  • Gleitstielbüschelentladung

=> Exot: Gewitterblitzähnliche Entladung

 

3. Elektrostatik - Maßnahmen gegen Aufladung:

  • Erdung/Potentialausgleich aller leitfähigen Teile,
  • Einsatz ableitfähiger Materialien
  • Erhöhung der Leitfähigkeit (mindestens 10 000 pS/m),
  • Entladung der aufgeladenen Materialien
  • Geeignete PSA tragen

 

4. Elektrostatik – Abhängigkeit der Aufladung:

  • Leitfähigkeit des Stoffes (Flüssigkeit / Staub)
  • Luftfeuchtigkeit
  • Förder-, Strömungsgeschwindigkeit
  • Arbeitsverfahren (z.B. Rührgeschwindigkeit)
  • Größe und Geometrie (der Behälter)

 

5. Elektrostatik - Maßnahmen beim Befüllen oder Entleeren:

  • Begrenzen der Strömungsgeschwindigkeit (in der Rohrleitung)
  • ausreichende Verweilzeit hinter Pumpen und Filtern
  • Vermeiden verspritzender Flüssigkeit (Unterspiegelabfüllung /Kopfbefüllung)
  • Vermeiden von Gasblasen
  • Vermeiden einer zweiten, nicht mischbaren Phase oder deren Aufwirbelung

 

6. Siebeinsätze, Filter und Wasserabscheider:
Neben der Erdung und der elektrisch leitenden Verbindung aller Teile sind folgende Bedingungen zu beachten:

  • Es ist sicherzustellen, dass das Filtergehäuse und der gegebenenfalls verwendete Relaxationsbehälter während des normalen Betriebs mit Flüssigkeit gefüllt sind, um eine explosionsfähige bzw. brennbare Atmosphäre zu verhindern.
  • Ist die Leitfähigkeit der ruhenden Flüssigkeit bekannt, beträgt die Verweilzeit mindestens das Dreifache ihrer Relaxationszeit.
  • Ist die Leitfähigkeit nicht bekannt, beträgt die Verweilzeit hinter groben Filtern oder Siebeinsätzen mindestens 30 s und hinter Feinfiltern, Mikrofiltern oder Wasserabscheidern mindestens 100 s. Bei hochviskosen Flüssigkeiten müssen längere Verweilzeiten eingehalten werden.
  • Verschmutzte Filter sind wie Mikrofilter zu betrachten.
  • Kann die Verweilzeit nicht eingehalten werden, ist eine explosionsfähige Atmosphäre im aufnehmenden Behälter, z.B. durch Inertisierung, zu vermeiden.

 

Unterweisung:

1. Unterweisung - Arbeitsschutzunterweisungen sind durchzuführen:

  • bei Neueinstellungen
  • bei Versetzungen
  • bei Änderungen an Arbeitsplätzen und der Arbeitsumgebung
  • bei Änderungen von Vorschriften und Anweisungen
  • als Wiederholungsunterweisung in mindestens jährlichen Zeitabständen (Auszubildenden z. B. halbjährlich)

 

2. Unterweisung - Es gilt…:

  • jährlich/halbjährlich – Personal / Jugendliche (z.B. Auszubildende)
  • Fremdfirmen
  • In verständlicher Form und Sprache
  • Umgebung / Arbeitsmittel / Gefahren
  • Dokumentationspflicht

 

Gaswarngeräte:

1. Gaswarngeräte - Was muss beachtet werden:

  • Richtige Positionierung (FID-Gerät)
  • Alarmschwelleneinstellung / Einstellzeit
  • Festlegung des Zielgases
  • Querempfindlichkeit gegen andere Stoffe
  • Kontrollen der Gaswarneinrichtungen

 

2. Gaswarngeräte - Eigenschaften:

  • Warnfunktion (Messfunktion spielt nur untergeordnete Rolle. Gaswarnanlagen sind keine Analysatoren)
  • Eignung für industriellen Feldeinsatz
  • Wartungsarm (nicht: wartungsfrei)
  • Sicheres Erkennen einer entstehenden Gefahr
  • Rechtzeitiges Auslösen der Sicherheitsmaßnahme

 

3. Gaswarngeräte - Wie wird der Einsatz sicher?

  • Auswahl geeigneter Geräte
  • Planung des Einsatzes => Messung: Wer? / Wie? / Wann? / Wo?
  • Betriebsanweisung => Welche Maßnahmen bei Alarm oder Meldung?

=> Wer muss informiert werden?

  • Schulung des Benutzers vor dem Einsatz
  • Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit durch Wartung und Kontrollen

 

Instandhaltung:

  1. Instandhaltung - Voraussetzungen zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen:
  • Ermittlung der Gefährdungen
  • Bewertung der Gefährdungen
  • Schutzmaßnahmen festlegen
  • Bereitstellung geeigneter Zugänge für Rettungsmaßnahmen
  • Regelungen der Zusammenarbeit

 

2. Instandhaltung - Organisatorische Maßnahmen bei der Instandhaltung:

  • Prüfung von Überwachungseinrichtungen und sicherheitstechnischen Einrichtungen,
  • Bereitstellung und Tragen geeigneter persönlicher Schutzeinrichtungen,
  • Erstellung von Reinigungsplänen,
  • Instandhaltung der Anlagen und Einrichtungen,
  • Einsatz von Gaswarngeräten.

 

3. Instandhaltung - Aufsicht bei der Instandhaltung:

Durch die Aufsicht ist insbesondere sicherzustellen, dass…

  • mit den Arbeiten erst begonnen wird, wenn die in der Arbeitsfreigabe festgelegten Maßnahmen getroffen sind,
  • erforderlichenfalls eine Freimessung durchgeführt wurde,
  • die Beschäftigten während der Arbeit die festgelegten Schutzmaßnahmen einhalten, einschließlich der Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen,
  • ein schnelles Verlassen des gefährdeten Bereichs gewährleistet ist und
  • Unbefugte von der Arbeitsstelle ferngehalten werden

 

4. Instandhaltung - Beachten bei der Instandhaltung:

Verbindung zu anderen Räumen

  • Nachbarräume
  • darunter liegende Räume
  • darüber liegende Räume bei Wasserstoff
  • Aufwirbelung abgelagerter Stäube
  • Freisetzung von Stäuben beim Öffnen von Apparaturen

 

5. Instandhaltung - Gasfreiheit bei Instandhaltung:

  • Explosionsgefährdete Bereiche frei messen
  • Gegebenenfalls kontinuierliche Messung
  • Wiederholte Einzelmessung
  • Regelmäßige Wartung der Geräte
  • Prüfung der personenbezogenen Geräte täglich mit Prüfgas

 

6. Instandhaltung – Eintrag von Zündquellen in den Instandhaltungsbereich:

  • aus oder in benachbarten Bereichen (Funkenflug / beim Schweißen)
  • Vermeiden von Reib- und Schlagfunken und Aluminiumleitern in rostiger Umgebung
  • Vermeiden unzulässiger Erwärmung (Strahler)
  • Vermeidung von Erdung
  • nicht explosionsgeschützte Geräte abschalten

 

7. Instandhaltung – Arbeiten auf der Anlage:

  • Leerlaufen und abkühlen lassen.
  • Handhähne der betreffenden Medien schließen.
  • elektrisch (Hauptschalter am Schaltschrank) und pneumatisch aus,- und abschalten und gegen Wiedereinschalten mit Schloss (Logout/Tagout Schloss) sichern. Schlüssel persönlich mitführen.
  • Für ausreichend natürliche Belüftung sorgen. Gegebenenfalls Fremdbelüftung einsetzen.
  • Es muss ständig eine weitere Person in Ruf- und Sichtweite vor Ort sein.

 

Schutzmaßnahmen im Explosionsschutz zur elektrostatischen Aufladung – vor Arbeitsbeginn

Vor Arbeitsbeginn sollte geklärt sein:

Prüffragen

  • Werden Technologien angewendet, die die Entstehung von statischer Aufladung begünstigen?
  • Begünstigt die Arbeitsstätte die Entstehung von statischer Aufladung (Leitfähigkeit der Fußböden, Luftfeuchtigkeit im Raum)?
  • Sind die Arbeitnehmer über die Gefährdungen der statischen Elektrizität informiert?
  • Sind die Arbeitnehmer über die persönlichen Schutzmaßnahmen informiert?

 

Festgestellte Gefährdungen/Mängel

  • Statische Aufladung von Arbeitsmitteln durch rotierende Bewegungen
  • Verwendung von Arbeitsmitteln aus isolierendem Material
  • Fußbodenleitfähigkeit zu gering
  • Luftfeuchtigkeit zu gering
  • ungeeignete Arbeitskleidung
  • ungeeignete Arbeitsschuhe
  • ungeeignete Schutzhandschuhe

 

Maßnahmen

  • Verhinderung von Aufladung, z. B. durch konstruktive Gestaltung von Behältnissen
  • Gebrauch von Gegenständen und Einrichtungen aus elektrostatisch ableitfähigem oder leitfähigem Material, die mit Erdpotenzial verbunden sind
  • Erhöhung der relativen Luftfeuchte auf mehr als 50 %
  • Ionisierung der Luft
  • elektrische Abschirmung
  • Schutz gegen Berührung eines aufgeladenen Gegenstandes oder Produktes
  • Abwarten der Entladezeiten (Relaxationszeit)
  • Benutzung von elektrostatisch ableitfähigem Schuhwerk (Durchgangswiderstand nicht < als 100 kΩ)
  • Benutzen von elektrostatisch ableitfähigen Handschuhen
  • Einsatz von Handgelenks-Erdungsarmbändern

 

Die folgenden Maßnahmen dienen dem Schutz vor Gefährdungen, die von elektrostatischen Aufladungen ausgehen können (Auswahl):

Allgemeine Maßnahmen zur Verhinderung der elektrostatischen Aufladung

  • Gebrauch von Gegenständen oder Einrichtungen aus isolierenden Materialien vermeiden
  • Leitfähigkeit bzw. Ableitfähigkeit der Medien erhöhen (leitfähige oder ableitfähige Beschichtungen, leitfähige Fäden in Textilien, Additive in Flüssigkeiten, Beschichtung des Schüttguts)
  • Begrenzung der Abmessungen von isolierenden Oberflächen
  • Erdung von leitfähigen und ableitfähigen Gegenständen oder Einrichtungen
  • Erhöhung der Luftfeuchtigkeit durch Befeuchtung
  • Ionisierung der Luft
  • die Bewegungsgeschwindigkeit von Schüttgütern und Flüssigkeiten in den Rohrleitungen und Behältern begrenzen (Strömungs-, Füll-, Rührgeschwindigkeit)
  • Verwenden von leitfähigen Behältern
  • Vermeiden von verspritzender Flüssigkeit und Gasblasen
  • Unterteilung der Volumina, wo Schüttgut, Staubmaterial, verschmutzte Gase untergebracht sind, mittels geerdeter Gegenstände (Stäbe, Gitter)
  • Vermeidung von Ladungstrennung (Riemenantriebe, Förderbänder, Folien- oder Papierbahnen, Körper mit gleichen Oberflächen verwenden)
  • Maßnahmen zum Schutz von Personen
  • leitfähige oder ableitfähige Kleidung und Schuhwerk tragen
  • Personenerdung
  • geeignete Gestaltung von Arbeitsmitteln (Vermeidung von Feldverzerrung durch Arbeitsmittel) – PSA