EU-Konformitätserklärung

Aufgrund vieler Fragen zur Konformitätserklärung haben wir hier die wichtigsten Schritte schon einmal zusammengetragen, Fragen gebündelt und Ablaufdiagramme erstellt und für Sie zur Verfügung gestellt. 

Dennoch ist noch viel zu berücksichtigen, entsprechend der Schutzart die ggf. gewählt wird (DIN EN 60079 Reihe / DIN EN 80079-37) und auch der nötigen Unterlagen (Risikoanalyse, Zündquellenbewertung usw.). 

Daher unterstützen wir Sie gerne auf dem Weg von der Produktidee bis zur finalen Konformitätserklärung. 

 

Gerätegruppe II, Kategorie 1

Für ein Gerät der Gerätegruppe II, Kategorie 1 nach der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU gelten besonders hohe Anforderungen an die Konformitätserklärung, da diese Geräte für den Einsatz in Bereichen mit ständig oder häufig vorhandener explosionsfähiger Atmosphäre vorgesehen sind (Zone 0 oder 20). 

Hier ist eine strukturierte Übersicht, was du bei der Konformitätserklärung berücksichtigen und prüfen lassen musst: 

1. Gerätekategorie und -gruppe verstehen

  • Gruppe II: Geräte für den Einsatz in anderen explosionsgefährdeten Bereichen als Bergwerken. 
  • Kategorie 1: sehr hohes Maß an Sicherheit – Geräte müssen auch bei seltenen Störungen sicher sein. 

 2. Konformitätsbewertungsverfahren
Für Kategorie 1 ist zwingend eine Benannte Stelle (Notified Body) einzubeziehen. Es stehen zwei Verfahren zur Auswahl:

a) EG-Baumusterprüfung (Modul B) 

    • Prüfung eines repräsentativen Musters durch eine benannte Stelle. 
    • Ausstellung einer EG-Baumusterprüfbescheinigung.

UND 

b) Entweder Modul D oder Modul F 

    • Modul D: Qualitätssicherung der Produktion (Audit des QM-Systems). 
    • Modul F: Produktprüfung (jedes Produkt oder jede Charge wird geprüft). 

 3. Technische Dokumentation
Muss auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden und Folgendes enthalten: 

  • allgemeine Beschreibung des  
  • Produkts Entwurfs- und Fertigungsunterlagen 
  • Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der genannten Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des Produkts 
  • Risikoanalyse und Bewertung 
  • Liste der angewandten Normen (z. B. EN 60079-Reihe) 
  • Prüfberichte, Ergebnisse ggf. Zertifikate 
  • Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise 

 4. Inhalte der Konformitätserklärung
Die EU-Konformitätserklärung muss u. a. folgende Angaben enthalten: 

  • Name und Anschrift des Herstellers 
  • Beschreibung des Produkts 
  • Verwendete Normen (z. B. EN 60079-Reihe) 
  • Angabe der benannten Stelle(n) mit Nummer und Rolle 
  • Erklärung, dass das Produkt den einschlägigen Anforderungen entspricht 
  • Ort, Datum, Name und Unterschrift des Verantwortlichen 

 5. Kennzeichnung

  • CE-Kennzeichnung 
  • Ex-Kennzeichnung (z. B. II 1G Ex ia IIC T4 Ga) 
  • Nummer der benannten Stelle (bei Modul D oder F)

6. Aufbewahrungspflichten:

  • Technische Unterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahren. 
  • Bereithaltung für Behörden auf Anfrage. 

 Quelle & Leitfaden 
Die ATEX-Leitlinien (5. Ausgabe, 2024) bieten eine sehr gute und praxisnahe Erklärung der Verfahren und Anforderungen:  https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/DL_Praevention/Explosionsschutzportal/Dokumente/Uebersetzung_ATEX_2014-34-EU-Guidelines_5th-Edition.pdf 

Checkliste zur Konformitätserklärung
(ATEX 2014/34/EU Gerätegruppe II, Kategorie 1)

1. Gerätekategorie und -gruppe

  • Gruppe II: Geräte für explosionsgefährdete Bereiche außerhalb von Bergwerken.
  • Kategorie 1: sehr hohes Maß an Sicherheit, geeignet für Zone 0/20.

2. Konformitätsbewertungsverfahren

  • Zwingende Einbeziehung einer benannten Stelle.
  • Modul B: EG-Baumusterprüfung (Meisterprüfung und Zertifikat).
  • Modul D: Qualitätssicherung der Produktion (QM-Audit) ODER
  • Modul F: Einzelprüfern der Produkte/Chargen.

3. Technische Dokumentation

  • allgemeine Beschreibung des Produkts
  • Entwurfs- und Fertigungsunterlagen
  • Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der genannten Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des Produkts
  • Risikoanalyse und Bewertung
  • Liste der angewandten Normen (z. B. EN 60079-Reihe)
  • Prüfberichte, Ergebnisse ggf. Zertifikate
  • Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise

4. Inhalte der EU-Konformitätserklärung

  • Name und Anschrift des Herstellers.
  • Produktbezeichnung und Beschreibung.
  • Verwendete harmonisierte Normen (z. B. EN 60079-Reihe).
  • Angaben zur benannten Stelle (Name, Nummer, Rolle).
  • Erklärung der Übereinstimmung mit der Richtlinie 2014/34/EU.
  • Ort, Datum, Name und Unterschrift des Verantwortlichen.

5. Kennzeichnung des Produkts

  • CE-Kennzeichnung.
  • Ex-Kennzeichnung (z. B. II 1G Ex ia IIC T4 Ga).
  • Nummer der benannten Stelle (bei Modul D oder F).

6. Aufbewahrungspflichten:

  • Technische Unterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahren.
  • Bereithaltung für Behörden auf Anfrage.

Gerätegruppe II, Kategorie 2

Für ein Gerät der Gerätegruppe II, Kategorie 2 nach der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU gelten besonders hohe Anforderungen an die Konformitätserklärung, da diese Geräte für den Einsatz in Bereichen mit gelegentlich vorhandener explosionsfähiger Atmosphäre vorgesehen sind (Zone 1 oder 21). 

Hier ist eine strukturierte Übersicht, was du bei der Konformitätserklärung berücksichtigen und prüfen lassen musst:

1. Gerätekategorie und -gruppe verstehen

  • Gruppe II: Geräte für den Einsatz in anderen explosionsgefährdeten Bereichen als Bergwerken. 
  • Kategorie 2: hohes Maß an Sicherheit – Geräte müssen auch bei häufigen Gerätestörungen oder Fehlerzuständen sicher sein. 

 2. Konformitätsbewertungsverfahren
Für Kategorie 2 ist zwingend eine Benannte Stelle (Notified Body) einzubeziehen für Motoren mit innerer Verbrennung und für elektrische Geräte. Es stehen zwei Verfahren zur Auswahl: 

a) EG-Baumusterprüfung (Modul B) 

    • Prüfung eines repräsentativen Musters durch eine benannte Stelle. 
    • Ausstellung einer EG-Baumusterprüfbescheinigung. 

UND 

b) Entweder Modul C1 oder Modul E 

    • Modul C1: Interne Fertigungskontrolle mit Produktprüfung. 
    • Modul E: Qualitätssicherung des Produktes (QM-System). 

 3. Technische Dokumentation
Muss auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden und Folgendes enthalten: 

  • allgemeine Beschreibung des  
  • Produkts Entwurfs- und Fertigungsunterlagen 
  • Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der genannten Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des Produkts 
  • Risikoanalyse und Bewertung 
  • Liste der angewandten Normen (z. B. EN 60079-Reihe) 
  • Prüfberichte, Ergebnisse ggf. Zertifikate 
  • Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise 

 4. Inhalte der Konformitätserklärung
Die EU-Konformitätserklärung muss u. a. folgende Angaben enthalten: 

  • Name und Anschrift des Herstellers 
  • Beschreibung des Produkts 
  • Verwendete Normen (z. B. EN 60079-Reihe) 
  • Angabe der benannten Stelle(n) mit Nummer und Rolle 
  • Erklärung, dass das Produkt den einschlägigen Anforderungen entspricht 
  • Ort, Datum, Name und Unterschrift des Verantwortlichen 

 5. Kennzeichnung

  • CE-Kennzeichnung 
  • Ex-Kennzeichnung (z. B. II 2G Ex ib IIC T4 Gb) 
  • Nummer der benannten Stelle (bei Modul C1 oder E) 

 6. Aufbewahrungspflichten:

  • Technische Unterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahren. 
  • Bereithaltung für Behörden auf Anfrage. 

Quelle & Leitfaden 
Die ATEX-Leitlinien (5. Ausgabe, 2024) bieten eine sehr gute und praxisnahe Erklärung der Verfahren und Anforderungen:  https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/DL_Praevention/Explosionsschutzportal/Dokumente/Uebersetzung_ATEX_2014-34-EU-Guidelines_5th-Edition.pdf 

Checkliste zur Konformitätserklärung
(ATEX 2014/34/EU Gerätegruppe II, Kategorie 2)

1. Gerätekategorie und -gruppe

  • Gruppe II: Geräte für explosionsgefährdete Bereiche außerhalb von Bergwerken.
  • Kategorie 2: hohes Maß an Sicherheit, geeignet für Zone 1/21.

2. Konformitätsbewertungsverfahren

  • Zwingende Einbeziehung einer benannten Stelle
  • für Motoren mit innerer Verbrennung und für elektrische Geräte.
  • Modul B: EG-Baumusterprüfung (Meisterprüfung und Zertifikat).
  • Modul C1: Interne Fertigungskontrolle mit Produktprüfung ODER
  • Modul E: Qualitätssicherung des Produktes (QM-System).

3. Technische Dokumentation

  • allgemeine Beschreibung des Produkts
  • Entwurfs- und Fertigungsunterlagen
  • Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der genannten Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des Produkts
  • Risikoanalyse und Bewertung
  • Liste der angewandten Normen (z. B. EN 60079-Reihe)
  • Prüfberichte, Ergebnisse ggf. Zertifikate
  • Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise

4. Inhalte der EU-Konformitätserklärung

  • Name und Anschrift des Herstellers.
  • Produktbezeichnung und Beschreibung.
  • Verwendete harmonisierte Normen (z. B. EN 60079-Reihe).
  • Angaben zur benannten Stelle (Name, Nummer, Rolle).
  • Erklärung der Übereinstimmung mit der Richtlinie 2014/34/EU.
  • Ort, Datum, Name und Unterschrift des Verantwortlichen.

5. Kennzeichnung des Produkts

  • CE-Kennzeichnung.
  • Ex-Kennzeichnung (z. B. II 2G Ex ib IIC T4 Gb).
  • Nummer der benannten Stelle (bei Modul C1 oder E).

6. Aufbewahrungspflichten:

  • Technische Unterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahren.
  • Bereithaltung für Behörden auf Anfrage.

Gerätegruppe II, Kategorie 3

Für ein Gerät der Gerätegruppe II, Kategorie 3 nach der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU gelten besondere Anforderungen an die Konformitätserklärung, da diese Geräte für den Einsatz in Bereichen bestimmt sind, in denen zunächst nicht damit zu rechnen ist das eine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist (Zone 2 oder 22). 
Hier ist eine strukturierte Übersicht, was du bei der Konformitätserklärung berücksichtigen und prüfen lassen musst:

1. Gerätekategorie und -gruppe verstehen

  • Gruppe II: Geräte für den Einsatz in anderen explosionsgefährdeten Bereichen als Bergwerken. 
  • Kategorie 3: Normalmaß an Sicherheit – Geräte müssen bei normalem Betrieb sicher sein. 

 2. Konformitätsbewertungsverfahren
Für Kategorie 3 ist keine Benannte Stelle (Notified Body) zwingend einzubeziehen. Eigenverantwortliche Konformitätsbewertung:  Hersteller führt interne Fertigungskontrolle gemäß Modul A durch. 
Modul A 

  • Modul A: Interne Fertigungskontrolle. 

Bei der internen Fertigungskontrolle handelt es sich um das Konformitätsbewertungs-verfahren, mit dem der Hersteller die in der Richtlinie genannten Pflichten erfüllt sowie gewährleistet und auf eigene Verantwortung erklärt, dass die betreffenden Produkte den auf sie anwendbaren Anforderungen dieser Richtlinie genügen. 

 3. Technische Dokumentation
Muss folgendes enthalten: 

  • allgemeine Beschreibung des  
  • Produkts Entwurfs- und Fertigungsunterlagen 
  • Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der genannten Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des Produkts 
  • Risikoanalyse und Bewertung 
  • Liste der angewandten Normen (z. B. EN 60079-Reihe) 
  • Prüfberichte, Ergebnisse ggf. Zertifikate 
  • Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise 

 4. Inhalte der Konformitätserklärung
Die EU-Konformitätserklärung muss u. a. folgende Angaben enthalten: 

  • Name und Anschrift des Herstellers 
  • Beschreibung des Produkts 
  • Verwendete Normen (z. B. EN 60079-Reihe) 
  • Erklärung, dass das Produkt den einschlägigen Anforderungen entspricht 
  • Ort, Datum, Name und Unterschrift des Verantwortlichen 

 5. Kennzeichnung

  • CE-Kennzeichnung 
  • Ex-Kennzeichnung (z. B. II 3G Ex ec IIC T4 Gc) 

 6. Aufbewahrungspflichten:

  • Technische Unterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahren. 
  • Bereithaltung für Behörden auf Anfrage.  

Quelle & Leitfaden 
Die ATEX-Leitlinien (5. Ausgabe, 2024) bieten eine sehr gute und praxisnahe Erklärung der Verfahren und Anforderungen:
https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/DL_Praevention/Explosionsschutzportal/Dokumente/Uebersetzung_ATEX_2014-34-EU-Guidelines_5th-Edition.pdf 

 

 

Checkliste zur Konformitätserklärung
(ATEX 2014/34/EU Gerätegruppe II, Kategorie 3)

1. Gerätekategorie und -gruppe

  • Gruppe II: Geräte für explosionsgefährdete Bereiche außerhalb von Bergwerken.
  • Kategorie 3: Normalmaß an Sicherheit, geeignet für Zone 2/22.

2. Konformitätsbewertungsverfahren

  • Nicht zwingende Einbeziehung einer benannten Stelle
  • Modul A: Interne Fertigungskontrolle.

3. Technische Dokumentation

  • allgemeine Beschreibung des Produkts
  • Entwurfs- und Fertigungsunterlagen
  • Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der genannten Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des Produkts
  • Risikoanalyse und Bewertung
  • Liste der angewandten Normen (z. B. EN 60079-Reihe)
  • Prüfberichte, Ergebnisse ggf. Zertifikate
  • Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise

4. Inhalte der EU-Konformitätserklärung

  • Name und Anschrift des Herstellers.
  • Produktbezeichnung und Beschreibung.
  • Verwendete harmonisierte Normen (z. B. EN 60079-Reihe).
  • Erklärung der Übereinstimmung mit der Richtlinie 2014/34/EU.
  • Ort, Datum, Name und Unterschrift des Verantwortlichen.

5. Kennzeichnung des Produkts

  • CE-Kennzeichnung.
  • Ex-Kennzeichnung (z. B. II 1G Ex eC IIC T4 Gc).

6. Aufbewahrungspflichten:

  • Technische Unterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahren.
  • Bereithaltung für Behörden auf Anfrage.